Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma MH Farben Manufaktur GmbH

Stand: 13.07.2020


MH Farben Manufaktur GmbH
Martinusstrasse 88
52391 Vettweiss

02424-2037599
melanie.halfmann@farben-manufaktur.de

Steuernummer: 207/5725/1308


1.Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma MH Farben Manufaktur GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.2Die MH Farben Manufaktur GmbH erbringt Dienstleistungen für die Farben- und Lackindustrie. Hierunter zählen die Entwicklung von wässrigen Rezepturen, Schulungen, Kleinmengenproduktion, Farbtonausarbeitungen, Abfüllungen und Laborprüfungen.

2.Vertragsgegenstand

2.1Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,

individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3.Zustandekommen des Vertrages

3.1Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.Die MH Farben Manufaktur GmbH berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über den aktuellen Stand, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Des Weiteren erhält der Auftraggeber einen Abschlussbericht.

3.3Der Vertrag ist erfüllt, sofern die geforderten Dienstleistungen erbracht und dem Auftraggeber erläutert worden sind. Irrelevant ist, ob die erbrachten Ergebnisse dem Auftraggeber zu Nutze sind.

4.Vertragsdauer und Kündigung

4.1Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

5.Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6.Preise und Zahlungsbedingungen

6.1Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf Einer nach besten Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7.Haftung

7.1Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

9.Geheimhaltung und Datenschutz

9.1Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Informationen über den Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln, so dass sensible Daten wie Dokumentationen, Bilanzen, und sonstige Unterlagen nicht in die Hände von Dritten gelangen können. Des Weiteren verpflichtet er sich, sowie auch seine Mitarbeiter, zu absolutem Stillschweigen.

9.2Unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen dürfen Daten, Dokumente und Verträge, elektronisch gespeichert werden. Der Dienstleister, sowie auch der Auftraggeber verpflichten sich, keine Daten an Dritte weiterzureichen.

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